Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein europäischer Fonds, der die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Asyl- und Migrationspolitik unterstützt. Der Fonds hat folgende spezifische Ziele:

  1. Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
  2. Legale Migration und Förderung der wirksamen Integration von Nicht-EU-Bürgern
  3. Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rückkehr und Rückübernahme
  4. Solidarität durch Stärkung der Zusammenarbeit und Aufteilung der Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten

Am 1. August 2022 wurden nun der Förderaufruf und die Förderrichtlinien veröffentlicht.

Wer kann durch den AMIF gefördert werden?

Ziel 2 (legale Migration, Integration) ist für Unternehmen am interessantesten, denn dort können Projektträger aus der Integrationsarbeit Anträge stellen, also Vereine, Wohlfahrtsverbände, Migrantenorganisationen, religiöse Vereinigungen, Stiftungen und Bildungseinrichtungen sowie teilweise auch Kommunen.

Es gibt folgende Maßnahmenbereiche:

  • Qualitativer Ausbau von Vorintegrationsmaßnahmen im Herkunftsland / Unterstützung von Maßnahmen zur Erleichterung der regulären Einreise in die EU
  • Förderung der legalen Migration (einschl. Förderung des EU-Rechts), Familienzusammenführung
  • Erstintegration, Unterstützung bei der Aufnahme in die Aufnahmegesellschaft
  • Förderung der gleichberechtigten Teilhabe (Chancengleichheit) von Drittstaatsangehörigen, Austausch mit Aufnahmegesellschaft
  • Gestaltung und Verbesserung der Organisationsstruktur (Zusammenarbeit und Vernetzung) auf kommunaler Ebene im Bereich Integration

Ziel 1 und 3 teilweise für Projektträger aus der Integrationsarbeit offen

Im Ziel 1 (Stärkung des Asylsystems) gibt es 5 Maßnahmenbereiche, für die als Zuwendungsempfänger nur behördliche Stellen oder internationale (Nichtregierungs-) Organisationen, Wohlfahrtsverbände sowie zuständige Landes- und Bundesbehörden, wissenschaftliche Einrichtungen und dgl. infrage kommen, mit Ausnahme der Erstorientierungs-Maßnahmen (unter Stärkung des Asylsystems auf lokaler und regionaler Ebene zu finden), für deren Durchführung entsprechend qualifizierte Sprachkursträger infrage kommen.

Im Ziel 3 (Bekämpfung irregulärer Migration, Rückkehr, Wiedereingliederung in Drittländern) kommen auch Projektträger aus der Integrationsarbeit als Zuwendungsempfänger in Betracht, allerdings nur im Maßnahmenbereich „Weiterentwicklung der unterstützten Rückkehr und der Reintegration“ und dort mit der entsprechenden Expertise.

Für das Ziel 4 (Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern) kommen wieder nur behördliche Stellen oder internationale (Nichtregierungs-) Organisationen, Wohlfahrtsverbände sowie zuständige Landes- und Bundesbehörden, wissenschaftliche Einrichtungen und dgl. Infrage.

Förderhöhe

Für den AMIF sind in der EU für die gesamte Förderperiode fast 10 Milliarden € vorgesehen, davon etwa 6,3 Milliarden € für die Programme der Mitgliedsstaaten, der Rest dient der internen EU-Politik. In der vergangenen Förderperiode standen für die Programme der Mitgliedsstaaten 2,75 Milliarden € zur Verfügung, weswegen mit einer kräftigen Ausweitung von Bewilligungen zu rechnen ist.

Normal ist eine Förderquote von 75 % in Form der Anteilsfinanzierung vorgesehen, wobei für etliche Maßnahmen auch eine von 90 % gilt. Für eine Förderung müssen pro Maßnahmenjahr Gesamtausgaben von über 133.333,33 € (bei Fördersatz von 90 % von über 111.111,11 €) anfallen, wobei auch bei kürzeren Projekten die Mindestzahlen für ein Jahr erreicht werden müssen. Diese Zuwendung wird nur als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsfestsetzung gewährt, den Rest der Finanzierung (25 oder 10 %) muss aus Eigenmitteln erfolgen oder durch eine*n Kofinanzierer*in beigebracht werden.

Antragsteller können Projekte alleine oder in Kooperationspartnerschaften durchführen, wobei die AMIF-Verwaltungsbehörde Partnerschaften ausdrücklich wünscht, insbesondere dann, wenn dadurch landesweite sowie länderübergreifende Projektmaßnahmen zustandekommen. Maßnahmen dürfen wie bisher eine Höchstdauer von 36 Monaten haben; zudem werden mehrjährige Projekte bevorzugt.

Antragsverfahren

Zwar ist zur Vermeidung eventuell entstehender Förderlücken die Möglichkeit vorgesehen, wie schon in der Vergangenheit einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu genehmigen; Projektvorhaben, deren Durchführung ab dem 01.01.2021 begonnen haben bzw. die vor Aufnahme der eigentlichen Projektförderung in naher Zukunft beginnen, wird dazu eine Sonderregelung eingeräumt. Dazu darf das Vorhaben zum Zeitpunkt der Projektantragstellung allerdings noch nicht abgeschlossen sein. Ob man dann eine Förderung bekommt, kann aber nicht zugesichert werden. Für Neu-Antragsteller ist dieses Vorgehen also nicht zu empfehlen.

Anders als bisher ist, dass die AMIF-Verwaltungsbehörde einen Förderaufruf zur Einreichung von Anträgen auf Projektförderung für die gesamte Förderperiode des AMIF (Förderaufruf 2021-2027) veröffentlicht hat, nicht wie in der letzten Förderperiode mehrere Aufrufe. Änderungen im Förderaufruf werden durch erneute Veröffentlichung bekanntgegeben.

Interessierte Unternehmen können Anträge mindestens sechs Monate und frühestens zwölf Monate vor dem geplanten Projektbeginn stellen. Letztmalig ist also eine Antragstellung zum 30.06.2027 möglich.

Antrag, ITSI und Internet:

Das BAMF bzw. das BMI hat für die Antragstellung das Internetportal ITSI (IT-System für Innenfonds) eingerichtet, in dem die Anträge angelegt, bearbeitet, abgeschickt und genehmigt werden. Neben der Antragstellung soll die gesamte Kommunikation, die Projektbetreuung, die Mittelanforderung und die Verwendungsnachweisprüfung mit diesem System erledigt werden.

In der Einführungsphase von ITSI ist es möglich, Förderanträge auch in Papierform zu stellen. Hierfür muss lediglich in ITSI eine Registrierung erfolgen und die erforderlichen Angaben müssen in das Antragsformular eingetragen werden. Das von ITSI erstellte Antragsformular im PDF-Format kann anschließend ausgedruckt, unterschrieben und postalisch eingereicht werden

Der Internetauftritt für den AMIF wird auch noch umziehen — momentan ist er noch auf der BAMF-Seite (https://www.bamf.de/DE/Themen/Foerderangebote/AMIF21/amif21-node.html).

Stand: 01.08.2022

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