Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein europäischer Fonds, der die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Asyl- und Migrationspolitik unterstützt. Der Fonds hat (wie auch in der letzten Förderperiode) folgende Ziele:

  • Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
  • Legale Migration und Förderung der wirksamen Integration von Nicht-EU-Bürgern
  • Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rückkehr und Rückübernahme
  • Solidarität durch Stärkung der Zusammenarbeit und Aufteilung der Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten

Hieraus werden für Deutschland folgende sog. spezifische Ziele abgeleitet:

  1. Asyl
  2. Integration von Drittstaatenangehörigen und legale Migration
  3. Rückkehr

Die Ziele 1 und 3 werden vor allem durch behördliche Stellen oder internationale (Nichtregierungs-) Organisationen, Wohlfahrtsverbände sowie zuständige Landes- und Bundesbehörden, wissenschaftliche Einrichtungen und dgl. abgedeckt. Interessant für Projektträger aus der Integrationsarbeit (wie freie Träger, Vereine, Wohlfahrtsverbände, Migrantenorganisationen, religiöse Vereinigungen, Stiftungen und Bildungseinrichtungen, aber auch Kommunen bzw. kommunale Einrichtungen und sonstige staatliche Einrichtungen) ist das spezifische Ziel 2 (Integration von Drittstaatenangehörigen und legale Migration).

Bisher gab es dort folgende Maßnahmebereiche:

  • Qualitativer Ausbau von Vorintegrationsmaßnahmen im Herkunftsland
  • Quantitativer Ausbau der Infrastruktur im Herkunftsland
  • Erstintegration
  • Chancengleichheit
  • Gesellschaftlicher Zusammenhalt
  • Zusammenarbeit und Vernetzung
  • Interkulturelle Öffnung
  • Informationsangebote

Wenn man einen Eindruck haben will, welche Projekte mit dem Instrument AMIF gefördert wurden, kann unter dem >> Link nachsehen, welche Aufforderungen (insgesamt 5) es in der letzten Periode gegeben hat. Unter den einzelnen Aufforderungen ist ebenfalls verlinkt, welche Dokumente damals eingereicht werden mussten und welche Projekte durchgeführt wurden bzw. werden. Hilfreich sind dabei besonders die Auflistungen der Jahre 2014 bis 2018, da dort die Projekte nach spezifischen, nationalen Zielen und Maßnahmenbereichen gegliedert worden sind. Einzelheiten stehen dann auf den Internetseiten der jeweiligen Projektträger.

Warum ist der Fonds interessant?

Für den AMIF sind in der EU für die gesamte Förderperiode fast 10 Milliarden € vorgesehen, davon etwa 6,3 Milliarden € für die Programme der Mitgliedsstaaten, der Rest dient der internen EU-Politik. In der vergangenen Förderperiode standen für die Programme der Mitgliedsstaaten 2,75 Milliarden € zur Verfügung, weswegen mit einer kräftigen Ausweitung von Bewilligungen zu rechnen ist.

Für eine Förderung (75 %, manchmal auch 90 %) muss man pro Jahr Gesamtausgaben von über 133.333 € (bei Fördersatz von 90 % von über 111.111 €) haben, da kleine Projekte nicht gefördert werden. Diese Zuwendung wird nur als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsfestsetzung gewährt, den Rest der Finanzierung (25 oder 10 %) muss aus Eigenmitteln erfolgen oder durch einen Kofinanzierer beigebracht werden.

Rückwirkend ab 01.01.2021

Da die EU ein wenig im Verzug ist (nationales Programm für Deutschland noch nicht genehmigt), soll die Einrichtung des Fonds rückwirkend zum 01.01.2021 erfolgen, um Förderlücken für laufende Projekte zu vermeiden. Mit dem Start des Regelbetriebs, also mit Aufrufen und Antragsstellungen, ist im Mai zu rechnen.

Antrag, ITSI und Internet

Das BAMF bzw. Das BMI hat für die Antragstellung das Internetportal ITSI (IT-System für Innenfonds) eingerichtet, in dem die Anträge angelegt, bearbeitet, abgeschickt und genehmigt werden. Neben der Antragstellung soll die gesamte Kommunikation, die Projektbetreuung, die Mittelanforderung und die Verwendungsnachweisprüfung mit diesem System erledigt werden.

Bei Interesse kann man sich hier einen alten Antrag auf der Homepage des BAMF ansehen >> Link

Der Internetauftritt für den AMIF wird auch noch umziehen — momentan ist er noch auf der BAMF-Seite >> Link